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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Teilnehmer bei RG Veranstaltungen

 

Die RG Gesellschaft für Information und Organisation mbH, Würmstr. 55, 82166 Gräfelfing (nachfolgend RG genannt) ist Veranstalter oder Organisator der angebotenen beruflichen Fortbildungsveranstaltungen.

 

I. Geltungsbereich

1. Durch die Anmeldung als Teilnehmer kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen Teilnehmern und RG zustande.

2. Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Teilnahme als Besucher, insbesondere die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zu RG ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Verträge und Aufträge mit Ausstellern und sonstigen Dienstleistern gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkunden.

3. Als Veranstaltungsbesucher von fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen sind Berufsangehörige und Fachpersonal, also bei medizinischen Veranstaltungen Ärzte und medizinisches Fachpersonal zugelassen.

 

II. Vertragsabschluss, Stornierung Austausch von Dozenten, Gewährleistung

1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er telefonisch, mündlich, in Textform oder schriftlich eine Veranstaltung bucht und bindet ihn mit Zugang bei RG. Bei Buchung in elektronischer Form gilt dies, wenn der Kunde den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und RG kommt erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch RG an den Kunden zustande.

2. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt von RG enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

3. RG ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom RG aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, insbesondere wenn der Teilnehmer nicht den Fachkreisen zugerechnet werden kann, die zu der Veranstaltung zugelassen sind. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

4. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

5. RG behält sich vor, Referenten einer Fortbildungsveranstaltung auszutauschen, sofern der/die Ersatzreferent/in geeignet und ausreichend qualifiziert ist/sind. Fällt ein Referent für eine Fortbildung aus, bemüht sich RG in jedem Falle, einen geeigneten, qualifizierten Ersatzreferenten zu finden. Hat RG den Ausfall des Referenten nicht verschuldet, so ist RG berechtigt, den Vortrag ersatzlos abzusagen.

6. Wird bei einer Fortbildung die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist RG berechtigt, die Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Bei einer Absage wird RG zeitnah vorab und in schriftlicher oder elektronischer Form (E-Mail) darüber informieren.

7. Kann die Veranstaltung aufgrund einer Pandemielage (z. B. Covid 19) oder Vorgaben des Infektionsschutzes nicht in Präsenz durchgeführt werden, ist RG berechtigt die Veranstaltung vollständig digital als Online Fortbildung durchzuführen, dies geschieht per Übertagung mit einer Videokonferenzsoftware. Der Vertrag bleibt unverändert bestehen, es bedarf keiner erneuten Zustimmung durch den Teilnehmer, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

8. Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die die RG nicht zu vertreten hat, nicht statt oder muss selbige Veranstaltung aus diesem Gründen abgebrochen werden, ist die RG berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu einem neuen Termin durchzuführen. Der Teilnehmer ist hiervon zu unterrichten. Für den Fall, dass die Veranstaltung zu einem neuen Termin durchgeführt wird, gilt der Vertrag für diesen neuen Termin soweit kein zwingender wichtiger Grund den Teilnehmer an der Teilnahme zum neuen Termin hindert.

 

III. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

1. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten im SEPA-Lastschriftverfahren, per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express, Diners oder Discover), MasterPass, giropay, Sofortüberweisung und/oder durch Vorkasse per Überweisung sowie durch Rechnungskauf möglich. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten

 

IV. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht bei den von RG angebotenen berufsbezogenen Fortbildungsveranstaltungen nicht.

Soweit RG Dienstleistungen aus dem Bereich Freizeitbeschäftigung (Abendveranstaltungen) anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher, weil der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Hierauf wird in Erfüllung der Informationspflicht des § 246 a Abs.3 EGBGB ausdrücklich hingewiesen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer II. 1. durch RG bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

V. Rechtsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf

1. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung. Der Übernehmer muss zudem die Zulassungsbedingungen der Veranstaltung erfüllen.

2. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs zusätzlich unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von RG unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

VI. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

1. RG haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Verletzungen einer Garantiezusage sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. RG schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen (Kardinalspflichten betreffen. Sind Schadensersatzansprüche danach nicht ausgeschlossen, so sind sie der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Es besteht keine Haftung der RG für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Schäden sind der RG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

2. Das Recht des Ausstellers, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder von RG zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Dienstleistung bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

3. Soweit die Haftung von RG nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

VII. Schlussklauseln

1. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist (auch internationaler) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten München. Gleiches gilt auch für Nichtkaufleute, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Darüber hinaus ist jeder Vertragspartner berechtigt, den anderen an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. RG ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen.

 

 

Stand: 1. August 2020